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Betreuungsstandorte

In Verbindung mit der Hilfe Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII bieten wir jeweils zwei Plätze in unseren 11 Betreuungsstandorten für Jugendliche ab 16 Jahren an. Die Miete trägt bei Erfüllung der Voraussetzungen das Jugendamt.

Die jungen Menschen werden von uns intensiv betreut und erhalten die Möglichkeit, sich zu verselbständigen, indem sie mehr Verantwortung für sich selbst und in der Wohngemeinschaft übernehmen. Hierbei sind uns wichtig:

  • Besonderheiten des Einzelfalls zu betrachten
  • die Partizipation des jungen Menschen bei der Ausgestaltung der Hilfe
  • die Stärkung der psychosozialen Kompetenzen
  • die Stabilisierung der Persönlichkeitsstruktur
  • der Abbau von Gefährdungen und entwicklungsbedingten Krisen
Betreuungsstandorte