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Drohender Kahlschlag in der Kinder- und Jugendhilfe – Teil 1 von 2

| Tiago Sven Schatz Kuhfuss | Aktuelles
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Drohender Kahlschlag in der Kinder- und Jugendhilfe – Teil 1 von 2

Die Kinder- und Jugendhilfe sieht sich derzeit zunehmendem politischen und finanziellen Druck ausgesetzt. Vertreter*innen der Politik verlangen Einsparungen und verweisen auf stark gestiegene Ausgaben sowie eine angeblich fehlende Finanzierbarkeit des Systems. Ein Argumentationspapier des Paritätischen Gesamtverbandes setzt sich kritisch mit diesen Argumenten auseinander, zeigt ihre Schwächen auf und verdeutlicht, welche Folgen die aktuellen Debatten für die Kinder- und Jugendhilfe haben können.

Hier der Originaltext des Argumentationspapiers des Paritätischen Gesamtverbandes vom Mai 2026:

Was ist Kinder- und Jugendhilfe – und wer braucht sie?

In Deutschland nutzen jährlich mehrere Millionen Kinder, Jugendliche und Familien die Strukturen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie umfassen Angebote von der Kita, der Ganztagsbetreuung und der offenen Kinder- und Jugendarbeit über Jugendsozialarbeit, Beratung und ambulante Familienhilfen bis hin zur stationären Unterbringung von Kindern, die nicht sicher zu Hause aufwachsen können.

Durch das Grundgesetz ist der Staat zum Schutz von Kindern verpflichtet. Die Kinder- und Jugendhilfe ist daher kein Almosen, kein nettes Beiwerk. Sie ist das Versprechen unserer Gesellschaft, dass alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrem familiären Hintergrund – die Unterstützung bekommen, die sie zum Aufwachsen brauchen.

Was soll gekürzt werden?

Hinter den Vorschlägen, die gerade diskutiert werden, verbergen sich massive Einschnitte in den Alltag von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hier sind die gravierendsten:

Individuelle Hilfe nur als Ausnahme

Heute hat eine Familie, die Unterstützung braucht, einen gesetzlichen Anspruch auf eine auf sie zugeschnittene Hilfe. Nun sollen Angebote wie Kitas oder Jugendsozialarbeit diese individuelle Hilfe ersetzen. Nur in Ausnahmen soll ein Hilfeplan mit gezielten Hilfsangeboten erstellt werden. Doch bestehende Strukturen wie Kitas oder die Jugendsozialarbeit sind nicht in der Lage, diese zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen und den konkreten Bedarf einer Familie zu decken. Eine Kita-Erzieherin ist keine ausgebildete Sozialarbeiterin. Sie kann eine Familie in der Krise nicht auffangen.

Junge Erwachsene sollen allein klarkommen

Junge Erwachsene in der stationären Jugendhilfe werden heute bis 21, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre, von der Jugendhilfe begleitet, wenn sie es ohne Unterstützung nicht in ein selbständiges Leben schaffen (§41/41a SGB VIII). Dieser Anspruch soll drastisch eingeschränkt werden. Das würde für diese jungen Erwachsenen einen noch schwierigeren Start ins eigene Leben bedeuten. Bereits heute sind über 50.000 junge Menschen zwischen 18 und 25 wohnungslos. Wer den Übergang erschwert und die Nachbetreuung streicht, produziert mehr Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Gesundheitsrisiken und somit höhere Folgekosten, meist ein Leben lang.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen schlechter gestellt werden

Minderjährige unbegleitete Geflüchtete werden in der Kinder- und Jugendhilfe ganz regulär in Wohngruppen begleitet und betreut, um in einer für sie neuen Gesellschaft Fuß zu fassen und in ein selbstständiges Leben zu starten. Diese Angebote sollen nun für diese jungen Menschen gekürzt werden.

Sie sollen ab 16 Jahren in allgemeinen Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards und ab 18 Jahren ohne jegliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Erwachsenenunterkünften untergebracht werden. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention. Diese gilt, wie das SGB VIII,für alle jungen Menschen.

Kinder- und Jugendhilfe soll nicht für alle Kinder zuständig sein

Eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, würde Reibungsverluste verhindern und Folgekosten senken. Kurzfristig müsste in die Umstellung investiert werden, mittel- und langfristig würde sich dies finanziell aber lohnen. Für junge Menschen und ihre Familien brächte sie eine Versorgung aus einer Hand. Einige Bundesländer und

die kommunalen Spitzenverbände lehnen dies jedoch ab. Im Referentenentwurf für das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) des BMBFSFJ ist eine Länderöffnungsklausel vorgesehen – Bundesländer sollen entscheiden können, ob sie die Gesamtzuständigkeit einführen oder nicht. Damit entstünde ein Flickenteppich aus regional uneinheitlichen Lebensverhältnissen.

Die Angebote freier Träger sollen eingeschränkt werden

In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es einen Vorrang der Angebote der Zivilgesellschaft (Subsidiarität).

Das fördert die Vielfalt qualitativer Angebote vor Ort. Dies soll nach den Vorschlägen stärker auf die öffentliche Hand verlagert werden. Doch einseitige Steuerung durch die Kommunen bedeutet im Zweifel einseitige Angebote und schränkt die Wahlfreiheit von Familien vor Ort erheblich ein. Viele Beispiele zeigen dagegen: Dort wo freie und öffentliche Träger kooperativ zusammenarbeiten, entstehen gute und auch bezahlbare Lösungen. Denn freie Träger sind meist flexibler darin, gezielte und passgenaue Angebote zu machen. Das zahlt sich auch finanziell aus.

Im zweiten Teil stellen wir die Vorschläge des Paritätischen Gesamtverbandes vor und blicken auf häufige Fragen und die Antworten des Paritätischen.