Im ersten Teil der dreiteiligen Serie zu Empowerment ging es um die Erläuterung des Begriffs. Heute beschreibe ich, wie wir das Konzept des Empowerments bei adelante umsetzen.
In den vergangenen 12 Jahren haben wir unsere Konzeptionen stets weiter entwickelt. Hierbei haben wir uns auch immer wieder intensiv mit dem Begriff des Empowerments und dessen Bedeutung für unsere tägliche Arbeit mit den Klient*innen beschäftigt. Wir haben hierzu wie folgt festgehalten:
Empowerment bedeutet, die Klient*innen zu ermutigen, ihre eigenen Stärken und Ressourcen zu entdecken, um diese zur Lösung ihrer Probleme einzusetzen. Damit steht Empowerment in dem Gegensatz zum traditionellen Bild der Klient*innen der Sozialen Arbeit, das oftmals von den Defiziten der Klient*innen ausgeht.
Konkret heißt das für uns, dass wir von Anbeginn einer Hilfe direkt nach den Stärken der Betreuten fragen. Was können sie besonders gut? Was macht ihnen Spaß? Wie bewältigen sie ihren Alltag? Hier suchen wir nach Ansätzen, um diese Potenziale gezielt mit in die Hilfeplanung mit einzubeziehen. Wir erleben es als für alle Beteiligten als sehr motivierend und befreiend eben nicht nur nach den Defiziten zu fragen. Genauso ist es hilfreich zu erfragen, welche Lebensziele sie verfolgen. Es ist nicht nur oftmals bewegend zu erfahren, welche Träume sie haben, sondern eröffnet auch die Chance in den Dialog einzusteigen, um aufzuzeigen, was es braucht, damit sie an ihr Ziel gelangen.
Empowerment geht davon aus, dass jeder Mensch nicht nur Einfluss auf sein eigenes Leben braucht, sondern auch, ungeachtet seiner Fähigkeiten, nehmen kann. Daher steht dieses Konzept u.a. für mehr Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit und Aktivierung der eigenen Ressourcen.
Auch hier ist uns wichtig: Ganz gleich, ob es sich um ein Kind, eine Jugendliche oder Familie handelt; egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund oder was auch immer der Grund für eine Erziehungshilfe sein mag, wir glauben, dass jede Person Einfluss auf das eigene Leben nehmen kann. Wir unterstützen dabei, die Optionen und auch die Konsequenzen des eigenen Handelns – oder auch Nicht-Handelns – gemeinsam mit den Klient*innen zu betrachten. Ziel ist immer: die Betreute bestimmt selbst wo es lang geht. Wir begleiten sie dabei. D. h. in der Konsequenz auch, dass wir es akzeptieren, wenn ein junger Mensch lieber in eine Wohnunterkunft zieht anstatt bei uns im Betreuungsstandort zu wohnen und an der Ausgestaltung der Hilfe mitzuwirken. Zugegebenermaßen ist es eine der schwierigsten Momente in der Betreuungsarbeit zuzulassen, dass eine Betreute etwas entscheidet von dem wir als professionelle Fachkräfte wissen, dass es mittelfristig sich eher negativ auf die Person auswirken wird.
Andererseits ist es immer wieder sehr ermutigend zu sehen, wenn wir erleben, dass eine Klient*in etwas bewältigt hat, was sie sich selbst nicht zutraute. Selbstwirksamkeit zu erfahren bedeutet für uns beispielsweise, dass ein junger Mensch es geschafft hat, seinen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit unserer Unterstützung auszufüllen und selbstständig, komplett und rechtzeitig beim Amt abzugeben. Wenn dann die Betreute auf ihrem Konto feststellt, dass tatsächlich die beantragten Gelder eingehen, ist das ein Grund zu feiern.
Somit ist Mittelpunkt unseres Handelns, die Autonomie und Selbstbestimmung der Klient*innen mit ihren individuellen Voraussetzungen zu stärken. Das heißt, dass professionelle Hilfen nicht von den Motiven, den Rechten und den Ressourcen unserer Klient*innen abgekoppelt werden können. Die Haltung des Empowerments ist nicht auf ein bestimmtes Klientel - welches von der Sozialen Arbeit für „fähig" erachtet wird - begrenzt, sondern ist eine grundsätzliche Arbeitshaltung, die sich im Einklang mit der Philosophie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes befindet.
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